
Mit einer schriftlichen Auforderung zur Auskunft, werden die Auskunftsansprüche im Unterhalt angefordert und der Unterhaltsschuldner in Verzug gesetzt (§ 1613 BGB). Die Auskunft muss ausdrücklich darauf hinweisen für welche Ansprüche sie geltend gemacht wird. Beispiel: Fordere ich Sie auf für die Berechnung des Kindesunterhalts von Karl-Fried...
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